- Körperverletzung -

Körperverletzungsdelikte machen einen großen Anteil der Gesamtzahl der Straftaten in Deutschland aus. Ob häusliche Gewalt oder Schlägereien, nach der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) entfallen auf diese Deliktsgruppe knapp 10 % aller registrierten Straftaten.

Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen verschiedenen Formen dieser Straftat: So gibt es die fahrlässige (wie etwa bei einem Verkehrsunfall) und die vorsätzliche Körperverletzung. Daneben gibt es mehrere Qualifikationstatbestände, so etwa die gefährliche (§ 224 StGB) und die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) und die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).

- Gefährliche Körperverletzung -

Die gefährliche Körperverletzung ist ein Qualifikationstatbestand und liegt immer dann vor, wenn eine gesteigerte Gefahr für die körperliche Unversehrtheit des Opfers gegeben ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Straftat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder unter Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges begangen wird. In diesen Fällen beträgt die Mindeststrafe sechs Monate Freiheitsstrafe, das heißt also, dass eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht kommt.

- Schwere Körperverletzung & Körperverletzung mit Todesfolge -

Eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 226 StGB liegt immer dann vor, wenn durch die Tat eine schwere Folge für den Verletzten eingetreten ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Opfer das Seh-, Hör oder Sprechvermögen ganz oder teilweise verliert oder ein wichtiges Glied des Körpers dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann. In diesen Fällen sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor.

Stirbt ein Tatopfer an den Folgen der Verletzungen, handelt es sich um eine Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB). Hierfür beträgt die Mindeststrafe sogar drei Jahre Freiheitsstrafe. Auch eine Strafaussetzung zur Bewährung ist ausgeschlossen, da dies nur maximal bis zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe möglich ist.

- Strafverteidiger zurate ziehen -

Sollte Ihnen eine derartige Tat zur Last gelegt werden, haben Sie – wie bei jedem anderen Vorwurf einer Straftat! – ein Recht auf einen Strafverteidiger, das Sie unbedingt nutzen sollten.

Denn gerade aufgrund der Vielzahl der möglichen Qualifikationstatbestände der Körperverletzung und der hohen Strafen kann Ihnen nur eine sehr gute Verteidigung helfen, eine möglichst geringe Strafe zu erwirken. Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich.